Passau – Können der ehemalige CSU-OB und Aufsichtsratsvorsitzende und ein heute noch amtierender Geschäftsführer auf Schadensersatz verklagt werden? Laut einem Antrag der ödp soll dies von einem unabhängigen Juristen geprüft werden.
Der kommunale Prüfungsverband kreidet in seinem Bericht zur Jahresrechnung 2004 bis 2008 der Stadt Passau in der städtischen Tochter Event GmbH gravierenden Mängel und Versäumnisse an. Die Gesellschaft leidet unter hohen finanziellen Verlusten.
Die Kritik trifft den damaligen CSU-OB und Aufsichtsratschef Albert Zankl, sowie Joseph Gevatter, seinen Geschäftsführer.
„Ein externer Jurist soll nun diese Prüfung auf möglichen Schadensersatz durchführen, damit hauseigene Juristen nicht gegen ihre ehemaligen Vorgesetzten ermitteln müssen“, schreibt ödp-Stadtrat Sebastian Frankenberger in seinem Antrag an Oberbürgermeister Jürgen Dupper.
Andere Gutachten hätten auch ergeben, dass in der Event GmbH bei der Vergabe von Bürgschaften Pflichten verletzt worden sind und von den Verantwortlichen gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen wurde.
Vor wenige Tagen gab es Empörung, als offen gelegt wurde: Event-Geschäftsführer Gevatter besitzt noch heute einen feudalen Anstellungsvertrag, den ihm seinerzeit Zankl absegnete. Die Zugeständnisse gehen zu Lasten der kommunalen Gesellschaft, dem Steuerzahler. Auch dieses Vertragswerk möchte Frankenberger von Juristen gerne überprüfen lassen.