Passau/ Ortenburg - Zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro wurde der Inhaber des Tierparks Ortenburg vom Amtsgericht verurteilt. Er hat sich der fahrlässigen Tötung einer 17-jährigen Auszubildenden schuldig gemacht.
Das Mädchen war am 23. Februar 2009 als Fahrerin eines betriebseigenen Kleinladers eingesetzt, um Kadaver erlegter Dammhirsche abzutransportieren. Dabei lehnte sie sich aus dem Seitenfenster, betätigte versehentlich den Schalter für den Schaufelarm und wurde zwischen Führerkabine und Ausleger einklemmte. Die 17-jährige starb noch an der Unfallstelle.
Der Angeklagte sah sich mehreren Vorwürfen ausgesetzt. Die Auszubildende hatte für diese Baumaschine keinen Führerschein. Der Kleinlader war laut Aussage des Sachverständigen nicht fahrtüchtig. Ein Seitenfenster fehlte und die mit dem Gurtverschluss gekoppelte Stoppautomatik für den Schaufelarm war nicht angeschlossen. Das Mädchen war über die Gefahren der Maschine überhaupt nicht aufgeklärt worden.
Die Staatsanwaltschaft forderte sieben Monate Freiheitsstrafe. Das Urteil fiel milder aus: 180 Tagessätze zu 20 Euro.
Der Tierparkbetreiber hatte sich reumütig gezeigt und wirkte persönlich mitgenommen: Die Mitarbeiterin gehörte, wie er sagte, "schon fast zur Familie".
vm