Passau - Für Staatsbedienstete sind die letzten Gehälter entscheidend, mit welcher Pension sie in den Ruhestand gehen. Dem Passauer Beamten Walter S. (53), der als Pressesprecher mit einer falschen eidesstattlichen Versicherung zweifelhafte Berühmtheit erlangte, soll nun möglicherweise eine Tür geöffnet werden, damit sein Alterskissen noch weicher wird.
Ob der ehemalige OB-Sprecher für den Sprung vom mittleren in den höheren Dienst geeignet ist, oder dies im Rückblick auf seine Vergangenheit und dem grauen Fleck auf der Weste eher angezweifelt werden darf, darüber müssen sich die Passauer Stadträte in der nächsten Personalausschusssitzung Gedanken machen. Zündstoff ist da. Mit einer falschen eidesstaatlichen Versicherung hantiert zu haben, einem hochsensiblen Instrument der Justiz, ist in der Laufbahn eines Staatsdieners keine Marginalie. Als langjähriger Medienrepräsentant der Stadt Passau zeigt er zudem Mangel an politischer Mäßigung und missachtete die Gleichbehandlung der Presse.
Angeklagt im März 2007 vor dem Amtsgericht, zu einer Zeit als die Macht noch auf der Seite seines ehemaligen Dienstherrn, einem CSU-Oberbürgemeister lag, traf er auf einen sehr gnädigen Richter. Der wollte das Wort "Angeklagter" gegen ihn gar nicht erst in den Mund nehmen. S., der einflussreiche Beamte, sah sich als Opfer einer falschen Rechtsberatung. Der niederbayerische Amtsrichter formulierte es in seiner Urteilsbegründung sehr salopp: Für den "guten S." sei es einfach nur dumm gelaufen.
Der "gute S." kam in den Genuss einer Finesse der deutschen Rechtsprechung. Geldstrafe auf Bewährung. Sprich, die 15 Tagessätze a´ 40 Euro musste er niemals bezahlen, weil er sich - etwas Gegenteiliges ist nicht bekannt - in den beiden Folgejahren nichts Ähnliches mehr zuschulden kommen ließ.
So harmlos der Strafprozess erschien, so folgenschwer war das wahrheitswidrige Dokument: Erst trieb es als Beweismittel die Klageflut des CSU-Oberbürgermeisters gegen das missliebige Lokalmagazin Bürgerblick voran. Der von der Staatsanwaltschaft aufgezeigte Fehltritt des OB- Sprechers wendete dann das Blatt. Im Vergleich zog die Stadt Passau den Kürzeren zog und blieb auf 20.000 Euro Prozesskosten sitzen.
Als die Stadtregierung wechselte, versetzte man den "guten S." als Leiter ins Liegenschaftsamt. Für einen Mann, der ehemals das Aushängeschild der Stadt Passau darstellte, eigentlich ein Abstellgleis. Er trat seitdem so gut wie nicht mehr in Erscheinung. Erst im Vorjahr tauchte sein Name wieder in der Heimatzeitung auf, als es eben um seine weiteren Karriere- und Gehaltschancen ging. Zwei Kandidaten aus dem Rathaus soll der Aufstieg in den höheren Dienst ermöglicht werden. Man hatte nach unerquicklicher Diskussion die Entscheidung zur Personalie S. verschoben. Von manchen Kommunalpolitikern kam "vehementer Widerstand", wie später in einem Wochenblatt zu lesen war.
Laut den neuen Besoldungssätzen verdient ein Oberamtsrat wie S. in der letzten Stufe 4250 Euro plus Zulagen; beim Sprung in den höheren Dienst, vorausgesetzt er schafft die vorgeschriebenen Prüfungen, wäre für ihn vor der Pensionierung noch der "Oberregierungsrat" drin. Besoldungsgruppe A14, 4703 Euro, plus Zulagen.
Ein angenehmes Upgrade für seine Pensionskasse.
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Pensionisten erhalten im Gegensatz zum gemeinen Rentner ihre Ruhegeld berechnet auf ihr letztes Einkommen, maßgelblich ist die Besoldung, welche vor dem Ruhestand mehr als zwei Jahre geltend war. Grob geschätzt: Mit dem Einstieg in den höheren Dienst überschreitet der bayerische Beamte die Marke von monatlich 3.000 Euro. Ein ähnlich gut verdienender Angestellter würde gerade mal auf die Hälfte an Rente bekommen, obwohl - er im Gegensatz zum Staatsdiener - sein Leben lang Beiträge in die Kasse einbezahlt hat.